Glyphosatverbot

Aus aktuellem Anlass weist der FD Landwirtschaft darauf hin, dass die Anwendung glyphosathaltiger Pflanzenschutzmittel in festgesetzten Wasser- und Heilquellenschutzgebieten seit dem 08.09.2021 verboten ist.

Rechtsgrundlage: Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung vom 10.11.1992 (BGBl. I S. 1887), zuletzt geändert am 01.06.2022 (BGBl. I S. 867)

Gemeinsamer Antrag und GAP 2023

Bei aufkommenden Fragen zur GAP 2023 oder bei Problemen zum Antrag (Agrarportals. www.agrarportal-hessen.de) können Sie sich gerne telefonisch unter der Hotline: 05631-9541836, oder per E-Mail an GA@lkwafkb.de an uns wenden.

Weiterhin werden alle Antragsteller gebeten, dass sie regelmäßig ihre Email-Postfächer kontrollieren, da durch die Online-Antragstellung die Kommunikation größtenteils papierlos bzw. auf elektronischem Weg vonstattengeht.