Zuletzt aktualisiert am: 15.03.2023
Die erste Säule der GAP gliedert sich in die bekannten Instrumente „Einkommensgrund-stützung“ (ehemals Basisprämie), Umverteil-ungseinkommensstützung zur Stärkung kleiner und mittlerer Betriebe sowie die Junglandwirte-Einkommensstützung. Neu hinzu kommen sieben freiwillige, einjährige und bundeseinheitliche Maßnahmen („Öko-Regel-ungen“). Ebenfalls neu sind Gekoppelte Tierprämien für Schaf-, Ziegen- und Mutterkuhhalter. Um diese Tier- und Flächenbezogenen Förderungen zu erhalten sind die Grundanforderungen an die Betriebsführung (GAB) sowie neun, teilweise neue und überarbeitete Standards für den guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand von Flächen (GLÖZ) einzuhalten. GLÖZ und GAB, die bisher als Cross-Compliance bezeichnet wurden, bilden zukünftig mit dem bekannten Greening die Konditionalität. Die Ausgestaltung der zweiten Säule obliegt der jeweiligen Landesregierung. Die fünfjährigen HALM 2–Programme können in unterschiedlicher Weise mit den einjährigen Ökoregelungen kombiniert werden. Da Sie Ihren Betrieb am besten kennen, ist es wichtig, dass Sie sich einen Überblick über alle Fördermöglichkeiten verschaffen, um die für Ihren Betrieb geeigneten ausfindig zu machen. In diesen Link möchten wir Ihnen die GLÖZ-Standards und Ökoregelungen (ÖR), sowie die HALM 2–Programme detailliert vorstellen. Bitte beachten Sie, dass noch nicht alle Informationen gesetzlich gesichert sind und somit nicht endgültig festgelegt sind. Wir werden uns vorliegende Informationen fortlaufend ergänzen!
Einen Katalog zur Identifizierung der Pflanzenarten (von Ingenieurbüro Schnittstelle Boden) der ÖR 5 „Kennarten“ erleichtert Ihnen die Dokumentation im Erfassungsbogen.
Für landwirtschaftliche Betriebe ist es aktuell nicht immer einfach, zu überblicken, mit welchen Förderungen sie ab 2023 rechnen können und wie die betriebsindividuelle Fördersumme gegenüber 2022 ausfällt. Hier haben Sie die Möglichkeit Ihre Förderung zu kalkulieren Prämienrechner des LLH
Die Voraussetzung zur Beantragung des Gemeinsamen Antrages ist der Personen- und Unternehmensident. Dieser ist auch beim Wechsel der Betriebsleitung erforderlich. Der FD Landwirtschaft verweist hierzu auf die nötigen Unterlagen, die im Downloadbereich zu finden sind. Diese können auch unter GA@lkwafkb.de angefordert werden.
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