Informationen und Anleitungen zum Gemeinsamen Antrag 2024 im
Agrarportal Hessen (OAS)
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Checkliste für Antragsteller zur Vorbereitung
der Antragsabgabe
HALM 2 – Hessisches Programm für Agrarumwelt- und Landschaftspflegemaßnahmen
Seit 15.12.2023 gibt es eine neue Fassung der HALM2-Richtlinie. Für alle ab 2023 neu beantragten Maßnahmen werden die Maßgaben aus dieser Fassung angewendet. Für bestehende „Alt-Verträge“ aus dem Jahr 2022 gilt nach wie vor die Richtlinie vom 15.12.2022. Hier finden Sie beide Versionen:
HALM 2 Richtlinie vom 15.12.2023
Dauergrünland in NATURA2000-Gebieten: Anzeigepflicht einer flachen Bodenbearbeitung
Jede flache Bodenbearbeitung zur Narbenerneuerung, auch zur Beseitigung von Wildschäden, ist anzeigepflichtig (Anzeige 15 Werktage vor Maßnahmenbeginn). Schleppen, Walzen und Striegeln zählen nicht zur flachen Bodenbearbeitung und sind daher nicht anzeigepflichtig!