HALM 2 – Hessisches Programm für Agrarumwelt- und Landschaftspflegemaßnahmen

Seit 15.12.2023 gibt es eine neue Fassung der HALM2-Richtlinie. Für alle ab 2023 neu beantragten Maßnahmen werden die Maßgaben aus dieser Fassung angewendet. Für bestehende „Alt-Verträge“ aus dem Jahr 2022 gilt nach wie vor die Richtlinie vom 15.12.2022. Hier finden Sie beide Versionen:

HALM 2 Richtlinie vom 15.12.2023

HALM 2 Richtlinie vom 15.12.2022

Das Wichtigste in Kürze

Infoblatt C.1 Vielfältige Kulturen im Ackerbau

Dauergrünland in NATURA2000-Gebieten: Anzeigepflicht einer flachen Bodenbearbeitung

Jede flache Bodenbearbeitung zur Narbenerneuerung, auch zur Beseitigung von Wildschäden, ist anzeigepflichtig (Anzeige 15 Werktage vor Maßnahmenbeginn). Schleppen, Walzen und Striegeln zählen nicht zur flachen Bodenbearbeitung und sind daher nicht anzeigepflichtig!

Anzeige flache Bodenbearbeitung NATURA 2000