Keine automatische Entstehung von Dauergrünland mehr

Aufgrund einer aktuellen Änderung des Bundesrechts werden Ackerflächen, die am 01.01.2026 den Status Ackerland hatten, nicht mehr wie bisher automatisch nach fünf Jahren zu Dauergrünland. Flächen, die zu Jahresbeginn als Ackerland eingestuft waren, bleiben nun dauerhaft weiter Ackerland, selbst wenn sie mehr als fünf Jahre nicht Bestandteil der Fruchtfolge waren und nicht gepflügt wurden. Flächeneigentümer, die jedoch eine Umwandlung in Dauergrünland anstreben, sollten sich mit dem Fachdienst Ländlicher Raum in Verbindung setzten. (Ansprechpartner Sandra Hesse-Schulz 05631 954-1572 oder Martin Himmelmann -2377)

Von dieser Regelung unberührt bleiben angelegte Ersatzflächen für genehmigte Dauergrünland-Umbrüche (NC444). Für Flächen, die bereits zu Jahresbeginn 2026 Dauergrünland waren (NC459) gelten weiterhin die bisherigen gesetzlichen Bestimmungen. Vor einem geplanten Umbruch informieren Sie sich hierzu bitte bei den oben genannten Sachbearbeitern.

Anzeige von Landpachtverträgen

Der FD Ländlicher Raum weist darauf hin, dass alle Landpachtverträge mit Flächen größer 1 ha zur Anzeige vorzulegen sind. Grundlage hierfür sind das Landpachtverkehrsgesetz und das BGB. Erst durch die Anzeige ist die rechtliche Gültigkeit garantiert. Die Verträge sollen zeitnah in dreifacher Ausfertigung beim FD Ländlicher Raum, Auf Lülingskreuz 60 in 34497 Korbach eingereicht werden. Ein Einheitspachtvertrag ist auf unserer Internetseite „www.landwirtschaft-waldeck-franenberg.de“ im Bereich „Download“ hinterlegt.

Im Zuge der Digitalisierung der Verwaltungen wurde die Möglichkeit geschaffen, die Verträge online anzuzeigen. Den Zugang zur Online-Anzeige findet man ebenfalls auf der Internetseite www.landwirtschaft-waldeck-frankenberg.de

Gemeinsamer Antrag  

Ihren Gemeinsamen Antrag stellen Sie im Agrarportal Hessen www.agrarportal-hessen.de

Bei Fragen zur Agrarförderung oder bei Problemen mit der Antragstellung können Sie sich gerne telefonisch unter der Hotline: 05631-9541836 oder per E-Mail an GA@lkwafkb.de an uns wenden.

Im Bereich "Flächenförderung" finden Sie Anleitungen und Merkblätter zum Gemeinsamen Antrag.
Flächenförderung